Politik

Leben im Landkreis vergleichsweise preiswert

Unter den 400 Landkreisen landet der Kreis Sömmerda auf dem 57. Platz, wenn man nach den günstigsten Landkreisen sortiert. Doch die Sache hat einen Haken.

Symbolbild

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Sömmerda. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat eine umfassende Studie zu den Lebenshaltungskosten in Deutschland veröffentlicht. Laut dieser liegt der Landkreis Sömmerda in der Rangliste der preiswertesten Landkreise Deutschlands auf Platz 57. Diese Platzierung zeigt, dass Sömmerda trotz höherer Positionierung im Vergleich zu anderen günstigen Landkreisen immer noch deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt der Lebenshaltungskosten liegt.

Die Studie hebt hervor, dass die Lebenshaltungskosten in ländlichen Gebieten, insbesondere in Ostdeutschland, generell niedriger sind. Sömmerda profitiert von vergleichsweise günstigen Wohnkosten, die einen großen Teil der Konsumausgaben ausmachen und somit die Gesamtlebenshaltungskosten in der Region senken.

Die Studie zeigt, dass besonders die Mietpreise in Großstädten wie München, Frankfurt und Stuttgart die Lebenshaltungskosten in die Höhe treiben. München führt die Liste der teuersten Städte an, wo das Leben über 80% teurer ist als im Bundesdurchschnitt.

Im Gegensatz dazu sind die Lebenshaltungskosten im Kreis Sömmerda deutlich niedriger. Der Vogtlandkreis in Sachsen ist die preiswerteste Region Deutschlands, mit Lebenshaltungskosten 32% unter dem Durchschnitt.
Die Studie verdeutlicht jedoch auch, dass niedrige Lebenshaltungskosten oft mit einer geringeren Kaufkraft einhergehen. Viele der preiswerten Regionen, einschließlich des Kyffhäuserkreises, sind wirtschaftlich schwächer aufgestellt, haben niedrigere Einkommen und verzeichnen teilweise enorme Bevölkerungsverluste. Diese strukturschwachen Regionen stehen vor der Herausforderung, ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern und die Abwanderung zu stoppen.

Grundgesetz fordert gleiche Verhältnisse

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert das Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Artikel 72 Absatz 2. Dort wird festgelegt, dass der Bund auf bestimmten Gebieten der Gesetzgebung tätig werden darf, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamten Bundesgebiet notwendig ist. Dies deutet darauf hin, dass es nicht primär um eine absolute Gleichheit der Lebensverhältnisse geht, sondern um die Schaffung eines Rahmens, in dem alle Bürger unabhängig von ihrem Wohnort vergleichbare Lebensstandards und Zugänge zu wesentlichen Dienstleistungen haben sollten.

Matthias Zupp

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