Kurzmeldungen

Altersgrenze für Feuerwerk nicht erreicht

Minderjährige erwischt

Sömmerda. Am 31:12.2025 stellten Beamte der Polizeiinspektion Sömmerda mehrere Minderjährige fest, welche Pyrotechnik in Form von „Böllern“ mit sich führten.
Der Umgang mit den mitgeführten Böllern ist grundsätzlich ab 18 Jahre gestattet. Da die Altersgrenze nicht erreicht wurde, wurden die Knallkörper, auch zum Schutz vor ernsthaften Verletzungen, sichergestellt und die Minderjährigen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. (MK)

Landespolizeiinspektion Erfurt

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